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AGB der mgu-Reitschule

1. Allgemeine Geschäftsbedingung
Die vorliegenden AGB sind Bestandteil des Reitunterrichts-Vertrages gemäss Ziff. 3.
Mit der Anmeldung erklärt der Reitschüler bzw. erklären sich seine Erziehungsberechtigten mit dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Begriffserklärung
Der Begriff „Reitschüler“ umfasst auch Kurs- und Lagerteilnehmer, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht erhalten.
Der Begriff „Reitunterricht“ umfasst auch den Unterricht in Kursen, Lager, Ponytage, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht enthalten und thematisch nicht bzw. nicht nur auf den Pferden oder Ponys ausgerichtet sind.
Der Begriff „Reitunterricht-Vertrag“ gilt auch für den im Zusammenhang mit Kursen und Lager abgeschlossenen Vertrag, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht erhalten bzw. thematisch nicht bzw. nicht nur auf Pferde und Ponys ausgerichtet sind.
Der bessere Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form verwendet, wobei die weibliche Form immer mit enthalten ist.

3. Anmeldung/Vertragsabschluss
Anmeldungen können persönlich, via Whats App, E-Mail oder auf der Website der mgu-reitschule vorgenommen werden.
Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Eine Platzgarantie besteht nicht.
Mit der Anmeldung des Reitschülers oder der Buchung eines Platzes wird ein Reitunterrichts-Vertrag abgeschlossen. Der Vertragsabschluss bewirkt, dass die vereinbarten Kosten geschuldet sind. Erfolgt keine Vertragsbeendigung (Kündigung), lauft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.

4. Stallordnung / Weisungen
Reitschüler und ihre Begleitpersonen sind  zur Einhaltung der Stallordnung der mgu-reitschule verpflichtet.
Weisungen des Personals ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Niemand darf ein Pferd oder Pony ohne Genehmigung einer befugten Person aus der Box, dem Auslauf oder der Weide führen. Das Füttern ist ausdrücklich verboten und nur auf Anweisung einer befugten Person erlaubt.

5. Ausrüstung
Beim Reiten ist das Tragen eines Reithelms mit Dreipunkt-Befestigung obligatorisch. Das Tragen von Reithoden, Sturzweste/Rückenweste und knöchelhohen festen Schuhen wird empfohlen.

6. Sicherheit
Die Sicherheit von Mensch und Tier hat oberste Priorität. Die mgu-reitschule ist bemüht um die Sicherheit zu gewährleisten. Von den Reitschülern und ihren Begleitpersonen wird dasselbe erwartet.

7. Notfälle
Im Notfall bringt die mgu-reitschule den Reitschüler umgehend zum Arzt oder ins Spital. Die Erziehungsberechtigten werden so rasch als möglich benachrichtigt. Sämtliche durch ein Notfall entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reitschülers bzw. von dessen Erziehungsberechtigten.

8. Zahlungsmodalität
Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen, siehe: 
Preise – mgu-reitschule.
Der Reitunterricht ist im Voraus bar, per Überweisung oder via Twint zu bezahlen.
Bei den Abos werden alle Lektionen und Dienstleistungen automatisch abgebucht.
Die Abos sind nicht auf eine andere Person übertragbar und werden nicht zurückerstattet.
5er-Abos sind 5 Monate gültig und 10er-Abos sind 12 Monate gültig.
Kurse, Lager, Ponytage und weitere Angebote sind im Voraus bar, per Überweisung oder via Twint zu bezahlen.

Rechnungen sind innert 5 Tagen zu begleichen.
Für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 10.- erhoben.

9. Nichtteilnahme am Reitunterricht
9.1 Abmeldung
Bitte frühzeitig abmelden. Abmeldungen müssen immer schriftlich per SMS oder Whatsapp oder telefonisch erfolgen. Folgt keine Abmeldung vor dem vereinbarten Termin, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt oder im Abo verrechnet.
9.2 längerdauernde Abmeldung
Bei längerdauernder Nichtteilnahme am Reitunterricht infolge eines Unfalles, Krankheit, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen um die ABO-Gültigkeit zu verlängern. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen.
9.3 Lager, Ponytage, Kurse
Bei Abmeldungen weniger als 3 Wochen vor Kurs-/Lagerbeginn, sind 15% der Kurs-/Lagerkosten zu bezahlen.
Bei Abmeldungen weniger als 2 Wochen vor Kurs-/Lagerbeginn, sind 20% der Kurs-/Lagerkosten zu bezahlen.
Bei Abmeldungen weniger als 1 Woche vor Kurs-/Lagerbeginn, sind die ganzen Kurs-/Lagerkosten zu bezahlen.
Der Kurs-/Lager kann nicht nachgeholt werden, jedoch kann anstelle des verhinderten Teilnehmers ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden, der die Voraussetzungen zur Teilnahme gemäss Ausschreibung zu erfüllen hat.

9.4 Abo’s
Im 5er-Abo ist eine (1x) Absenz unentgeltlich und kann innert der Gültigkeit der Abos‘ nachgeholt werden. Die Absage ist zwingend erforderlich. Nicht abgemeldete Absenzen werden verrechnet.
Im 10er-Abo sind zwei (2x) Absenzen unentgeltlich und können innert der Gültigkeit der Abos‘ nachgeholt werden. Die Absage ist zwingend erforderlich. Nicht abgemeldete Absenzen werden verrechnet.

9.5 Schulferien
In den Schulferien finden keine Reitstunden statt. Diese richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Triengen/Wilihof (LU), sieh: 
Schule Triengen.
In den Schulferien finden Lager, Kurse gemäss Ausschreibung statt.

10. Versicherung
Jeder Reitschüler muss über eine Unfallversicherung verfügen.
Jeder Reitschüler muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, wobei es durch den Reitschüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten sicherzustellen ist, dass allfällige Schäden an den Pferden und Ponys, sowie Reitschulmaterial der mgu-reitschule Versicherungsdeckung besteht.

11. Gefahrtragung / Haftung
Der Aufenthalt auf dem Gelände der mgu-reitschule, sowie die Teilnahme am Reitunterricht, diverse Kursangebote, Lager, Ponytage erfolgen auf eigene Gefahr.
Die mgu-reitschule lehnt jegliche Haftung ab. Die Freizeichnung umfasst auch die ausservertragliche Haftung.
Für persönliches Eigentum des Reitschülers übernimmt die mgu-reitschule keine Haftung.

12. Vertragsbeendigung
Reitschüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte können den Reitunterrichts-Vertrag jederzeit beenden. Bereits bezahlte Kosten für den Reitunterricht werden jedoch nicht zurückerstattet.
Bei groben Verstössen gegen die Stallordnung, gegen Weisungen ist die  mgu-reitschule zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt. 
Erfolgt die Vertragsauflösung während eines Kurses, Ponytages oder Lagers, so werden die Kurs- bzw. Lagerkosten nicht zurückerstattet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand ist Luzern.

mgu-reitschule
Version 1.2, gültig ab 02.12.2023